Ablauf und Umsetzung

Sie haben vom Investor ein Kaufangebot erhalten.

Das Angebot und der Käufer wurden von uns geprüft und empfohlen. Der Käufer ist seriös und bonitätsstark. Der angebotene Kaufpreis spiegelt den Wert Ihres Fondsanteils angemessen wieder. Der Kaufvertrag berücksichtigt Ihre Interessen als Verkäufer. Sie haben das Angebot studiert und Ihren Steuerberater konsultiert. Sie haben sich entschlossen, das Angebot anzunehmen und die Beteiligung zu verkaufen.

Wie geht es jetzt weiter?

Der Verkauf Ihrer Beteiligung erfolgt in VIER einfachen Schritten. Sie werden lediglich beim ersten Schritt selbst aktiv. Die Schritte 2 bis 4 ergeben sich dann von selbst.

Nur 4 Schritte bis zum Verkauf.

  1. Kaufvertrag zurücksenden
    Unterzeichnen Sie das Kaufangebot und tragen Sie Ihre Kontodaten für die Kaufpreiszahlung ein. Senden Sie das Angebot fristgerecht zurück.
  2. Einreichung bei der Fondsgeschäftsführung
    Der Käufer kümmert sich nun um die Einreichung des Kaufvertrages bei der Geschäftsführung des Fonds und holt die meist notwendige Zustimmung ein. Je nach Fondsgeschäftsführung kann dies einige Wochen dauern. In fast allen Gesellschaftsverträgen ist klar geregelt, dass der Fondsgeschäftsführer verpflichtet ist, die Zustimmung zu erteilen, sofern kein wichtiger Grund vorliegt, diese zu verweigern.
  3. Kaufpreiszahlung
    Im nächsten Schritt bieten wir Ihre Beteiligung seriösen, bonitätsstarken Käufern aus unserem Netzwerk von nationalen und internationalen Investoren zum Kauf an. Nach regelmäßiger Information über den Sachstand entscheiden Sie sich für das ertragreichste Angebot. Nun erhalten Sie von der Käuferin einen einwandfreien Kaufvertrag. Nach Ihrer Unterschrift und erfolgter Zustimmung durch die Fondsgeschäftsführung fließt Ihnen der vereinbarte Kaufpreis zu. Dieser Prozess ist komplex und kann einige
  4. Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft
    Sie scheiden zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt aus der Fondsgesellschaft aus. In aller Regel ist dies zum Ende des Kalenderjahres. Nur wenige Gesellschaftsverträge lassen unterjährige Übertragungen zu. Je nach Rechtsform erfolgt nun auch Ihre Löschung aus dem Handelsregister und die Eintragung des Käufers. Eventuell entstehende Kosten hierfür trägt immer der Käufer.

Wichtige Hinweise zur Abwicklung:

1. Sie müssen NICHT zum Notar gehen

Es handelt sich um kein Grundstücksgeschäft – in praktisch allen Fällen ist ein privatschriftlicher Kaufvertrag ausreichend. Es muss weder eine teure und aufwändige Beurkundung, noch eine Unterschriftsbeglaubigung erfolgen.

2. Es entstehen Ihnen keine Kosten

Alle anfallenden Kosten (Umtragungsgebühr, Provision, Handelsregister, etc.) trägt grundsätzlich der Käufer. Nur Kosten, die Sie selbst durch die Konsultation Ihres Rechts-, oder Steuerberaters aktiv auslösen, müssen Sie selbst tragen.

Fordern Sie Ihr individuelles Angebot an.

Ja, ich will Ihr Angebot annehmen und meinen Fondsanteil auf Veräußerungsfähigkeit prüfen.
Dies verursacht für mich keinerlei Kosten und Verpflichtungen.

Unsere Tätigkeit

Ludwig Stoiber und Team verbindet Investoren und Gesellschafter geschlossener Immobilienfonds mit dem Schwerpunkt auf den Markt Berlin & Brandenburg. Sie besitzen Anteile und möchten diese ggf. veräußern?
Sie sind Investor und möchten gezielt in Berliner Immobilien investieren? Dann sind Sie bei uns richtig.

Geschäftsstelle Berlin

Karlsruher Straße 11
10711 Berlin

Telefon: +49 30 89 06 52 41
Fax: +49 30 89 06 52 42
E-Mail: info@ludwig-stoiber.de

Geschäftsstelle Bayern

Nördliche Münchner Strasse 14 A
82031 Grünwald

Telefon: +49 89 90 90 15 227
Fax: +49 89 90 90 15 109
E-Mail: info@ludwig-stoiber.de